Gastronomie & Steuern

Mehrwertsteuer-Umstellung 2026: Ab 01.01.2026 wieder 7 % auf Speisen – so ist Ihre Kasse rechtzeitig fertig

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen, Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 %. Was in der Kasse umgestellt werden muss – und wie wir Gastronomen in Schleswig-Holstein und Hamburg dabei unterstützen.

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Viele Betriebe kennen das Spiel: Steuersätze ändern sich – und am Ende muss es in der Kasse, auf dem Bon und in der Abrechnung hundertprozentig passen. Die gute Nachricht: Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Gastronomie wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Speisen. Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 %.

Was ändert sich konkret?

Speisen in der Gastronomie: ab 01.01.2026 mit 7 % Umsatzsteuer
Getränke: weiterhin in der Regel 19 %

Details können je nach Produkt, Leistung und Einzelfall abweichen – etwa bei Mischangeboten oder Sonderfällen. Bei Unsicherheiten sollten Sie Ihre Steuerberatung einbeziehen.

Umstellung in der Kasse: Schritt für Schritt

Warengruppen und Artikel prüfen: Sind Speisen und Getränke wirklich getrennt hinterlegt?
Steuersätze zum Stichtag umstellen – nicht vorher, sonst stimmen die Umsätze des alten Jahres nicht mehr
Kombi-Artikel und Menüs kontrollieren, damit sie richtig aufgeteilt werden
Testlauf mit typischen Bestellungen: Bon, Rechnung, Tagesabschluss und Export für die Buchhaltung prüfen
Mitarbeitende kurz informieren, damit am 2. Januar keine Fragen offen sind

Wir übernehmen die Umstellung

Wir betreuen Kassensysteme von Eucasoft, Schultes, Olympia und Quorion und stellen die Steuersätze für unsere Kunden zum Stichtag um – in der Regel per Fernwartung, bei Bedarf vor Ort. Damit gehen Sie mit korrekten Bons und einer sauberen Abrechnung ins neue Jahr.

Ein Anruf unter 04604 759 reicht, dann planen wir Ihren Umstellungstermin.

Häufige Fragen

Gilt ab 2026 wirklich wieder 7 % auf Speisen?

Ja. Für Speisen in der Gastronomie ist die Rückkehr zum ermäßigten Satz ab dem 01.01.2026 beschlossen. Getränke bleiben grundsätzlich bei 19 %.

Betrifft die Änderung nur Restaurants?

Nein. Die Änderung wird breit für gastronomische Betriebe beschrieben – unter anderem Restaurants, Kantinen, Cafés, Foodtrucks und Eventgastronomie.

Was ist mit To-Go und Lieferung?

Ab 2026 wird von einer einheitlichen Behandlung von Speisen mit 7 % gesprochen, während Getränke bei 19 % bleiben. Prüfen Sie im Zweifel die konkrete Einordnung Ihrer Produkte und Prozesse mit Ihrer Steuerberatung.

Was ist der wichtigste Schritt in der Kasse?

Eine saubere Trennung von Speisen (7 %) und Getränken (19 %) über Warengruppen und Artikel – plus ein Testlauf mit typischen Bestellungen, damit Bon und Abrechnung stimmen.

Kann Schumann die Umstellung übernehmen?

Ja. Wir stellen Kassensysteme von Eucasoft, Schultes, Olympia und Quorion um – meist per Fernwartung, in Schleswig-Holstein und Hamburg auch vor Ort.

Stand: 19.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Fragen zu Ihrem Kassensystem?

Wir beraten persönlich – telefonisch, per Fernwartung oder bei Ihnen vor Ort in Schleswig-Holstein und Hamburg.

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